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Bestand und neue Trasse untersuchen
5. Schritt: Die Untersuchung von Bestand und neuen Trassen führt zu den Antrags-Varianten. Die Behörden prüfen die Antrags-Varianten.
Weitere Schritte folgen in den Jahren danach: Der Bundestag prüft Bezahlbarkeit. Das Eisenbahnbundesamt prüft den Bauantrag (Planfeststellung). Erst danach kann die Bahn bauen.
DB AG, Volker Vorwerk