2. Regional-Treffen Nordrhein-Westfalen
Überblick: 2. Regional-Treffen Nordrhein-Westfalen
Bewertungs-Methodik, Kriterien und Gewichtung erörtern. Fachleute vergleichen mit der Methodik später Trassen-Alternativen.
Die Video-Konferenz wird als Livestream öffentlich auf dieser Seite übertragen.
Tagesordnung
- Begrüßung.
- Bewertungs-Kriterien.
- Ausblick.
Ergebnisse
Zu diesem Regional-Treffen hatte die Bahn vornehmlich Vertretende des Plenums aus Nordrhein-Westfalen eingeladen. Das Regional-Treffen war aber grundsätzlich offen für alle Plenums-Mitglieder.
Einführung
Die Kriterien der Raumordnung umfassen die Vorrang-, Vorbehalts- und Vorsorgegebiete, die nicht der Belanggruppe Umwelt zugeordnet wurden und daher Gegenstand des zu erstellenden UVP-Berichts werden. Die Belanggruppe Technik umfasst auch Optimierungsaspekten der technischen Planung als ebenfalls zu berücksichtigender Abwägungsbelang im Variantenvergleich. Grundlage der Diskussion war die aktualisierte Exceltabelle. Die Tabelle war um die Spalten „Wertstufen der Raumwiderstandsanalyse“ ergänzt worden. Ebenfalls ergänzt wurden die Anmerkungen aus den bereits durchgeführten Regionaltreffen Niedersachsen und NRW.
Kommentare der Teilnehmenden zu übergreifenden Aspekten
Die wesentlichen inhaltlichen Anmerkungen zu den Kriterien wurden von Dr. Balla (Froelich & Sporbeck), in der Exceltabelle festgehalten. Hier werden einige ergänzende Aspekte erläutert.
Belanggruppe Raumordnung
Beim Kriterium Landwirtschaft wurde klargestellt, dass der Fachbeitrag Landwirtschaft zum Regionalplan OWL in Form der raumordnerischen Vorbehaltsgebiete berücksichtigt wird. Die Landwirtschaft als flächenmäßig Hauptbetroffene ist ein wesentlicher Belang der Raumverträglichkeitsstudie. Die Raumverträglichkeitsstudie untersucht die Auswirkungen auf die Raumordnungsbelange analog zum UVP-Bericht, der die Folgen für die umweltbezogenen Schutzgüter und den Menschen darstellt. Die sogenannten Kernräume der Landwirtschaft zeichnen sich durch eine Mindestgröße von mehr als 50 ha, Bodenzahlen von mehr als 55 Punkten und einigen weiteren Kriterien aus.
Diskutiert wurde, inwieweit die Durchschneidung von Wirtschaftswegen und die mögliche Isolierung von einzelnen Betriebsstätten bereits auf Raumordnungsebene zu betrachten ist. Ferner wurde von den Teilnehmenden hervorgehoben, dass die Landwirtschaft doppelt betroffen sei – sowohl direkt durch Flächenverbrauch der Trasse als auch durch mögliche Kompensationen. Kompensationen können nötig werden, wenn Naturschutzgebiete oder schützenswerte Biotope von einer Trasse beinträchtigt werden.
Das Krietrium Wald wurde ebenfalls intensiv diskutiert. Zu trennen ist dabei Wald als Kriterium der Raumordnung und Wald als Kriterium der Umwelt. Bei der Umwelt werden die Wald-Funktionen Biotop, Klimaschutz oder Erosionschutz betrachtet. Bei der Raumordnung wird der Wald als Fläche betrachtet, unabhängig von der Waldart wie Fichtenwald, hochwertiger Mischwald oder schützenswerte alte Wälder.
Die Teilnehmenden regten an, bei der Durchschneidung von Wald Wirkzonen zu berücksichtigen. So können Baumfällungen neben der Trasse berücksichtigt werden. Diese Schneisen sind erforderlich, um die Gleise vor umstürzenden Bäumen zu schützen. Zudem müssen die neuen Waldränder neu aufgebaut werden, um Bestandschäden zu verhindern (Gefahr des Rindenbrands).
Bei der Kriteriengruppe R5 Energieversorgung wurden Photovoltaik und Windenergie diskutiert. Ausgewiesene Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete und sich in der Ausweisung befindende Flächen sollen im Variantenvergleich berücksichtig werden. Andererseits ist ein Vorhabenträger wie die Bahn überfordert, alle Potenzialflächen (etwa neben Autobahnen) ohne aktuelle planerische Ausweisung umfassend zu berücksichtigen.
Bei den Kriteriengruppen R6 Verkehr und R7 Ver- und Entsorgung wurden Überschneidungen mit der Kriteriengruppe T2 der Belanggruppe Technik angemerkt. Allerdings betreffen diese jeweils unterschiedliche Aspekte.
Belanggruppe Technik
Hier wurde insbesondere diskutiert, wie der Ressourcenverbrauch berücksichtigt werden kann. Es wurde angeregt, die Massenbilanzen um den Indikator ‚benötigte Betonmengen‘ zu ergänzen. Es wurde darauf verwiesen, dass das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Art und Menge der verwendeten Rohstoffe im UVP-Bericht vorsieht. Allerdings sind auf der Ebene der Raumordnung nur überschlägige Ermittlungen möglich. Dies wäre dann unter der Belanggruppe Umwelt zu verorten.
Wie verkehrlich-betriebliche Aspekte anderer Verkehrsträger oder Verkehrskonzepte berücksichtigt ist derzeit noch offen.
Weiteres Vorgehen
Die nächsten Regionaltreffen im September und Oktober erörtern die Gewichtung der Kriterien für den Variantenvergleich. Dazu entwickeln die Fachleute Vorschläge. Parallel werden die Ergebnisse der Sitzungen in die Exceltabelle mit den Kriterien eingearbeitet und ins Netz gestellt.