Die Beteiligung
- Die Bahn plant von Beginn im Dialog mit der Öffentlichkeit.
- Im November 2020 beauftragte das Bundesverkehrsministerium die Bahn. Bereits im Dezember 2020 sprach die Bahn bereits mit über 50 Initiativen, Verbänden, Kommunen und Abgeordneten aus der Region.
- Am 9. März 2021 tagte erstmals das Plenum aus Vertretenden der Region. Die Bahn hatte dazu eingeladen. Zukünftig besprechen Plenum und Bahn Hintergründe, Planungen und Anregungen der Region – online und vor Ort.
- Öffentliche Info-Termine und diese Internetseite binden die Bevölkerung ein. Senden Sie jederzeit Fragen und Anregungen an die Bahn.
Frühe Öffentlichkeits-Beteiligung. Ein Gewinn für Bahn und Bevölkerung
Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereitet die Bahn behördliche Verfahren vor. Bis der erste Zug fährt soll die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die Öffentlichkeit gewinnt Einfluss auf Antragsunterlagen der Bahn und Entscheidungen von Behörden und Bundestag. Die Planungen der Bahn werden so laufend verbessert.
- Plenum, Fachleute und Fachbehörden erarbeiten Kriterien, um Trassen-Alternativen vergleichend zu bewerten.
- Alle können Trassen-Alternativen und Anregungen einbringen. Behörden prüfen die Verträglichkeit mit Landschaft und Natur.
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Steht die Trasse fest, ergänzt die Region übergesetzliche Forderungen - etwa Geld für
Städtebau . Der Bundestag entscheidet, was bezahlt wird.
Fünf Schritte mit Beteiligung bis zum Bau
Bis zum Bau einer Bahnstrecke werden meist fünf Schritte durchlaufen. Alle mit breiter Beteiligung. Schritt für Schritt wird die Planung genauer:
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Warum bauen? Welche Engpässe hat das deutsche Schienennetz?
Der Deutschlandtakt steht für den Fahrplan der Zukunft. Baulücken werden deutlich. Fahrgastverbände, Verkehrsverbände, Fachleute, Ministerien und Anbieter waren beteiligt. -
Was zuerst bauen? Welche Engpässe wollen wir in Deutschland vordringlich beseitigen?
Der Bundesverkehrswegeplan klärt Nutzen, Kosten und Bedarf. Das Bundesverkehrsministerium beteiligte erstmals die Öffentlichkeit. Der Bundestag beschließt vordringliche Projekte im Bundesschienenwege-Ausbaugesetz. -
Wo in der Region bauen? Hier steht das Projekt derzeit.
Öffentlichkeit, Bahn und Behörden legen in der Region fest: Wie Trassen-Alternativen vergleichen? Welche Alternative ist am besten? Die Behörden empfehlen (Raumordnung). -
Was bauen? Wie teuer? Zusätzliche Gelder für die Region?
Fachleute entwickeln transparent eine Vorplanung. Die Region ergänzt Forderungen über die Gesetze hinaus. Der Bundestag entscheidet (parlamentarische Befassung). -
Was genau? Wo genau? Wie? Wann? Was?
Öffentlichkeit, Bahn, Behörden oder Bundestag legen mit der Planfeststellung oder einem Maßnahmengesetz den Bauplan fest. Das letzte Wort haben die Behörde Eisenbahnbundesamt oder der Bundestag. Der Bauplan muss die Gesetze einhalten.
Zeitliche Abfolge im Projekt Hannover–Bielefeld
Warum bauen?
Heute gilt: Erst der Fahrplan, dann der Bauplan. Unter dem Titel Deutschlandtakt haben Fachleute einen bundesweiten Fahrplan entworfen. Bundesländer, Verkehrsanbieter, Verbände und Fachleute waren beteiligt. Zuständig ist die Bundesregierung.
Seit April 2016 erarbeiten Fachleute einen besseren Fahrplan für das deutsche Bahnnetz. Mit dem 1. Gutachterentwurf vom 8. Oktober 2018 sind für Hannover–Bielefeld 31 Minuten vorgesehen. Im Jahr 2020 wurde der 3. Gutachterentwurf vorgelegt. Der Fahrplan optimiert die Fahrverbindungen zwischen allen Bahnhöfen, zwischen den Metropolen und auf dem Land. Feste Takte vereinfachen Fahrpläne. Optimale Verbindungen verringern Umsteigezeiten. Damit dies gelingt, müssen einige Fahrzeiten verringert werden. Hannover und Hamm sollen in 54 statt 78 Minuten verbunden werden.
Ob?
Der Bundesverkehrswegeplan ermittelt den Bedarf und volkswirtschaftliche Wirkungen der Baumaßnahmen. Erstmals erstellte das Bundesverkehrsministerium den Wegeplan in 2016 mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Rund 39.000 Stellungnahmen gingen ein.
Zudem berücksichtigt der Bundesverkehrswegeplan für Schienen erstmals einen bundesweiten Zielfahrplan, den Deutschlandtakt. Für das Bahnprojekt Hannover–Bielefeld folgt aus dem Deutschlandtakt seit dem 1. Gutachterentwurf vom 8. Okr er 2018 die Zielfahrzeit 31 Minuten. Siehe:
https://www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-016-V02/2-016-V02.html
Im Bundesschienenwegeausbaugesetz von Dezember 2016 werden schließlich die Projekte, also der Bedarf aufgeführt. Damit ist das Ob entschieden. Die Anlage enthält auch das Projekt ABS/NBS Hannover–Bielefeld. Allerdings noch mit einem veralteten Hinweis auf die Fahrzeit: "unter der Maßgabe, dass die für einen DeutschlandTakt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht wird." Das voraussichtlich öffnet das Gesetz für Änderungen. Denn die Gutachter begannen erst 2016 die Entwicklung. Seit dem 1. Entwurf des Deutschlandtakts in 2018 sind 17 Minuten vorgesehen.
Direkt nach dem Auftrag startete die DB Netz AG die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Rund 100 Verbände, Initiativen, Kommunen, Landkreise und Abgeordnete wurden angeschrieben. Mit fast allen führte die Bahn Videokonferenzen. Am 14. Januar fand der öffentliche Auftakt online statt. Über das gesamte Verfahren sorgt der Dialog mit Plenum und Öffentlichkeit für Transparenz. Anliegen der Region fließen frühzeitig in die Planungen ein.
- Im Dialog mit der Region entwickeln Fachleute Kriterien, um die im Vergleich beste Lösung zu finden. Das passiert in 2022.
- Alle können Trassen-Alternativen vorschlagen - voraussichtlich Mitte 2022.
- Alle können Hinweise zu den Vorschlägen der Bahn geben.
- Im Dialog mit Plenum und Öffentlichkeit erstellt die Bahn die Unterlagen für das formale raumordnerische Verfahren.
Hinweis: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hatte der Bundestag 2013 ins Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen. Ein Auslöser war die Diskussion um Stuttgart 21 in den Jahren davor.
Wo bauen?
Neue Planungen werden meist raumordnerisch geprüft. Das gilt auch für das Projekt Hannover–Bielefeld. Raumordnerische Verfahren fragen: Welche Trassen-Alternative passt am ehesten in Landschaft und Natur?
Die Raumordnung verläuft wie folgt:
- Die Bahn übergibt die raumordnerischen Unterlagen an die Landesbehörden.
- Die Landesplanungsbehörden prüfen die Vollständigkeit.
- Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich ausgelegt.
- Betroffene formulieren Einwände.
- Behörde, Bahn und Betroffene erörtern die Einwände.
- Die Behörde entscheidet über die Einwände und die Unterlagen der Bahn.
- Die Behörden geben eine fachbehördliche Stellungnahme ab. Diese kann nicht rechtlich überprüft werden. Rechtsmittel können erst später zur Planfeststellung eingelegt werden.
Hervorzuheben ist:
- Für die Raumordnung stellt die Bahn einen Antrag mit meist mehreren Trassen-Alternativen. Das ist für 2023 geplant.
- Das Verfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung (Nordrhein-Westfalen) oder einer landesplanerischen Feststellung (Niedersachsen).
- Am Ende steht keine Entscheidung. Das Verfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung (Nordrhein-Westfalen) oder einer landesplanerischen Feststellung (Niedersachsen).
- Die fachplanerischen Ergebnisse sind unverbindlich. Insofern kann gegen diese nicht geklagt werden.
(Hinweis: In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Regionalplanänderungsverfahren ein abweichendes Verfahren. Derzeit wird geprüft, wie die unterschiedlichen Vorgehensweisen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen harmonisiert werden können.)
Was bauen? Wie teuer? Zusätzliches für die Region?
Die Bahn wählt die beste Trassen-Alternative. Für diese erstellen Fachleute eine genauere Vorplanung. In der Vorplanung legt die Bahn geanuer fest: Wo soll ein Tunnel
Die Region kann Vorschläge ergänzen. Für die parlamentarische Befassung entwickelt die Bahn mit Region, Landkreisen und Kommunen: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind wichtig, die nicht durch Gesetze abgedeckt sind? Wo bedarf es mehr Lärmschutz? Was brauchen Städtebau und Landschaftsschutz?
Die Bahn leitet die Forderungen und ihre Vorplanung an das Bundesverkehrsministerium. In der parlamentarischen Befassung beschließt der Bundestag über die Vorplanung und die Gelder für übergesetzliche Wünsche der Region.
Wo genau? Wie? Wann?
Danach startet die Planfeststellung. Diese legt genau fest, was, wann, wo, wie gebaut werden soll. Der Ablauf ähnelt dem Vorgehen bei der Raumordnug: Beantragen. Auslegen. Einwenden. Erörtern. Abwägen. Genehmigen oder ablehnen. (Klagen.) Bauen oder erneut beantragen.
- Die Bahn stellt einen Bauantrag.
- Die Behörde (das Eisenbahnbundesamt) legt die vollständigen Unterlagen der Bahn öffentlich aus
- Die Öffentlichkeit formuliert Einwände.
- Eisenbahnbundesamt, Öffentlichkeit und Bahn erörtern die Einwände.
- Die Behörde wägt die Einwände ab und verfasst einen Bericht.
- Die Behörde veröffentlicht den Planfeststellungsbeschluss oder der Bundestag beschließt ein Maßnahmengesetz. Danach kann gebaut werden oder die Bahn muss einen neuen Antrag stellen.
- Die Entscheidung kann beklagt werden.
Am Ende steht also der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts. Oder alternativ beschließt der Bundestag ein Maßnahmengesetz. In beiden Fällen werden alle Beteiligungsschritte der Planfeststellung durchlaufen.
Erst diese Beschlüsse können gerichtlich überprüft werden. Die Planfeststellung vor Verwaltungsgerichten, das Maßnahmengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Seit 2020 kann in einigen Projekten der Planfeststellungsbeschluss der Behörde durch ein Maßnahmengesetz des Bundestag ersetzt werden. Auch das Projekt Hannover–Bielefeld ist im Maßnahemengesetzvorbereitungsgesetz aufgeführt. Die Beteiligungsrechte ändern sich dadurch nicht, lediglich die Klagewege am Ende.
Ein Maßnahmengesetz hat vor allem zwei Vorteile.
(1) Der Bundestag kann zusätzlich Maßnahmen beschließen, die über bestehende Gesetze hinaus gehen. Wie bei der paralamentarischen Befassung. So sind zum Beispiel Ausgleichsmaßnahmen in der Region denkbar, die Gesetze nicht vorsehen. Behörden dürfen hingegen nur beschließen, was Gesetze erlauben.
(2) Zweitens haben Entscheidungen durch den Bundestag eine höhere politische Legititmität.
(3) Drittens sind gegen Beschlüsse des Bundestags nur Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht möglich. Das sehen einige als Nachteil. Für Entscheidungen der Behörden sind hingegen Verwaltungsgerichte zuständig
Die Beteiligung von Betroffenen oder der Öffentlichkeit bleibt indes unverändert.
Nur Planfeststellung
Eisenbahnstrecken konkurrierten schon immer mit anderen Bodennutzungen. Entsprechend entstand ein besonderes Planungsrecht oder Baurecht. So „erfand“ das Preußische Eisenbahngesetz von 1838 die Planfeststellung – nur drei Jahre nach Eröffnung der 1. Lokomotiv-Eisenbahn Nürnberg–Fürth. 1847 wurde die Bahnstrecke Hannover–Minden eröffnet.
Der Ablauf der Planfeststellung, dem Bauantrag für Schienen ist bis heute unverändert. Der Bauherr der Bahnstrecke stellt einen Antrag. Also die Bahn. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Der vollständige Antrag wird öffentlich ausgelegt. Betroffene geben Einwände ab. Behörde, Bauherr und Betroffene erörtern die Einwände. Die Behörde entscheidet über die Einwände und den Bauplan. Bauherr wie Betroffene können gegen den Entscheid klagen. Verwaltungsgerichte entscheiden abschließend. Der Bau kann beginnen. Oder ein neuer Antrag ist nötig.
33 Fragen und Antworten zum Thema lesen
Bahnprojekte werden seitens der Bundesregierung vom Bundesverkehrsministerium verantwortet. Die umweltfachliche Beurteilung obliegt den Experten in den lokalen Fachbehörden sowie den Raumordnungsbehörden.
Im Plenum werden Vertretende von rund 80 Gruppen beteiligt werden: Kommunen, Landkreise, Bürgerinitiativen, Wirtschaftsverbänden, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Pendler, Verkehrs- und Fahrgastverbänden im Suchraum. Eine unterschiedliche Gewichtung einzelner Interessen wird es nicht geben. Alle Vorschläge werden nach den gleichen fachlichen Kriterien bewertet hinsichtlich Raum- und Umweltverträglichkeit sowie technische Umsetzbarkeit und volkswirtschaftliche Wirkungen.
Das Plenum bildet alle in der Region vertretenen Interessen und Meinungen ab. Daher ist hier ein breites Spektrum an Positionen vertreten. Die ca. 80 Akteure sind Vertreter von Kommunen, Landkreisen, Bürgerinitiativen, Wirtschaftsverbänden, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Pendler, Verkehrs- und Fahrgastverbänden im Suchraum.
Der Planungsdialog verbindet zwei Formate. Öffentliche Info-Märkte informieren alle Interessierten und bieten den direkten Austausch mit Planern der Deutschen Bahn (DB), externen Gutachtern und Experten. Die Hinweise der Bevölkerung fleißen in den Dialog und die planungen der Bahn ein. Im Plenum tagt ein fester Teilnehmerkreis aus Zivilgesellschaft, Politik und Projekt. Dabei werden Vorschläge aus der Region gehört und geprüft, sowie Hintergründe der Planung erläutert. Neben dem Plenum gibt es Vertiefungs-Workshops und persönliche Gespräche.
Auf der Projekthomepage gibt es die Möglichkeit, direkt dem Projektteam Fragen zu stellen. Der Fragestellende bekommt die Antwort per Email zugesendet. Für die Allgemeinheit interessante Fragen werden außerdem auf der Homepage veröffentlicht.
Die Beteiligten am Plenum des Planungsdialog werden auf der Internetseite veröffentlicht.
Ergänzend zu den Plenumssitzungen wird es fachspezifische Workshops geben, zu denen entsprechende Fachexperten eingeladen werden können. Überdies werden mit den zuständigen Umwelt- und Raumordnungsbehörden Gespräche geführt.
Vertretende der Bahn haben mit Vertretenden von nahezu allen Kommunen, Landkreisen, Bürgerinitiativen und relevanten Verbänden sowie Mitgliedern des Bundestages und der beiden Landtage in der Projektregion gesprochen.
Alle Plenumsteilnehmer werden rechtzeitig eingeladen. Die Einzelheiten zur Zusammenarbeit, wie auch die Einladung und Vorbereitung der Sitzungen, wird das Plenum in seiner ersten Sitzung gemeinsam festlegen.
Der Planungsdialog für das Projekt Hannover-Bielefeld ist mit der Auftaktveranstaltung am 14.01.2021 gestartet. Er setzt sich im Weiteren mit dem planungsbegleitenden Dialog im Plenum (mit festem Teilnehmerkreis) und öffentlichen Infomärkten fort. Über Termine werden Sie rechtzeitig über die Projekthomepage und lokale Medien informiert. Darüber hinaus können Sie jederzeit, über diese Internetseite mit dem Projekteam in Kontakt treten.
Wie wir Geodaten weitergeben, ist noch nicht entschieden.
Mit den zuständigen Raumordnungsbehörden In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gab es bereits erste Gespräche. Die Raumordnungsbehörden werden die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eng begleiten.
Die Fahrgast-Verbände sind im Plenum des Planungsdialogs beteiligt. Im Rahmen des Auftakts konnten nicht Vertretende aller rund 80 Kommunen, Interessengruppen und Bürgerinitiativen zu Wort kommen.