Die Beteiligung
- Die Bahn plant von Beginn im Dialog mit der Öffentlichkeit.
- Im November 2020 beauftragte das Bundesverkehrsministerium die Bahn. Bereits im Dezember 2020 sprach die Bahn bereits mit über 50 Initiativen, Verbänden, Kommunen und Abgeordneten aus der Region.
- Am 9. März 2021 tagte erstmals das Plenum aus Vertretenden der Region. Die Bahn hatte dazu eingeladen. Zukünftig besprechen Plenum und Bahn Hintergründe, Planungen und Anregungen der Region – online und vor Ort.
- Öffentliche Info-Termine und diese Internetseite binden die Bevölkerung ein. Senden Sie jederzeit Fragen und Anregungen an die Bahn.
Frühe Öffentlichkeits-Beteiligung. Ein Gewinn für Bahn und Bevölkerung
Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereitet die Bahn behördliche Verfahren vor. Bis der erste Zug fährt soll die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die Öffentlichkeit gewinnt Einfluss auf Antragsunterlagen der Bahn und Entscheidungen von Behörden und Bundestag. Die Planungen der Bahn werden so laufend verbessert.
- Plenum, Fachleute und Fachbehörden erarbeiten Kriterien, um Trassen-Alternativen vergleichend zu bewerten.
- Alle können Trassen-Alternativen und Anregungen einbringen. Behörden prüfen die Verträglichkeit mit Landschaft und Natur.
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Steht die Trasse fest, ergänzt die Region übergesetzliche Forderungen - etwa Geld für
Städtebau . Der Bundestag entscheidet, was bezahlt wird.
Fünf Schritte mit Beteiligung bis zum Bau
Bis zum Bau einer Bahnstrecke werden meist fünf Schritte durchlaufen. Alle mit breiter Beteiligung. Schritt für Schritt wird die Planung genauer:
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Warum bauen? Welche Engpässe hat das deutsche Schienennetz?
Der Deutschlandtakt steht für den Fahrplan der Zukunft. Baulücken werden deutlich. Fahrgastverbände, Verkehrsverbände, Fachleute, Ministerien und Anbieter waren beteiligt. -
Was zuerst bauen? Welche Engpässe wollen wir in Deutschland vordringlich beseitigen?
Der Bundesverkehrswegeplan klärt Nutzen, Kosten und Bedarf. Das Bundesverkehrsministerium beteiligte erstmals die Öffentlichkeit. Der Bundestag beschließt vordringliche Projekte im Bundesschienenwege-Ausbaugesetz. -
Wo in der Region bauen? Hier steht das Projekt derzeit.
Öffentlichkeit, Bahn und Behörden legen in der Region fest: Wie Trassen-Alternativen vergleichen? Welche Alternative ist am besten? Die Behörden empfehlen (Raumordnung). -
Was bauen? Wie teuer? Zusätzliche Gelder für die Region?
Fachleute entwickeln transparent eine Vorplanung. Die Region ergänzt Forderungen über die Gesetze hinaus. Der Bundestag entscheidet (parlamentarische Befassung). -
Was genau? Wo genau? Wie? Wann? Was?
Öffentlichkeit, Bahn, Behörden oder Bundestag legen mit der Planfeststellung oder einem Maßnahmengesetz den Bauplan fest. Das letzte Wort haben die Behörde Eisenbahnbundesamt oder der Bundestag. Der Bauplan muss die Gesetze einhalten.
Zeitliche Abfolge im Projekt Hannover–Bielefeld
Warum bauen?
Heute gilt: Erst der Fahrplan, dann der Bauplan. Unter dem Titel Deutschlandtakt haben Fachleute einen bundesweiten Fahrplan entworfen. Bundesländer, Verkehrsanbieter, Verbände und Fachleute waren beteiligt. Zuständig ist die Bundesregierung.
Seit April 2016 erarbeiten Fachleute einen besseren Fahrplan für das deutsche Bahnnetz. Mit dem 1. Gutachterentwurf vom 8. Oktober 2018 sind für Hannover–Bielefeld 31 Minuten vorgesehen. Im Jahr 2020 wurde der 3. Gutachterentwurf vorgelegt. Der Fahrplan optimiert die Fahrverbindungen zwischen allen Bahnhöfen, zwischen den Metropolen und auf dem Land. Feste Takte vereinfachen Fahrpläne. Optimale Verbindungen verringern Umsteigezeiten. Damit dies gelingt, müssen einige Fahrzeiten verringert werden. Hannover und Hamm sollen in 54 statt 78 Minuten verbunden werden.
Ob?
Der Bundesverkehrswegeplan ermittelt den Bedarf und volkswirtschaftliche Wirkungen der Baumaßnahmen. Erstmals erstellte das Bundesverkehrsministerium den Wegeplan in 2016 mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Rund 39.000 Stellungnahmen gingen ein.
Zudem berücksichtigt der Bundesverkehrswegeplan für Schienen erstmals einen bundesweiten Zielfahrplan, den Deutschlandtakt. Für das Bahnprojekt Hannover–Bielefeld folgt aus dem Deutschlandtakt seit dem 1. Gutachterentwurf vom 8. Okr er 2018 die Zielfahrzeit 31 Minuten. Siehe:
https://www.bvwp-projekte.de/schiene_2018/2-016-V02/2-016-V02.html
Im Bundesschienenwegeausbaugesetz von Dezember 2016 werden schließlich die Projekte, also der Bedarf aufgeführt. Damit ist das Ob entschieden. Die Anlage enthält auch das Projekt ABS/NBS Hannover–Bielefeld. Allerdings noch mit einem veralteten Hinweis auf die Fahrzeit: "unter der Maßgabe, dass die für einen DeutschlandTakt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht wird." Das voraussichtlich öffnet das Gesetz für Änderungen. Denn die Gutachter begannen erst 2016 die Entwicklung. Seit dem 1. Entwurf des Deutschlandtakts in 2018 sind 17 Minuten vorgesehen.
Direkt nach dem Auftrag startete die DB Netz AG die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Rund 100 Verbände, Initiativen, Kommunen, Landkreise und Abgeordnete wurden angeschrieben. Mit fast allen führte die Bahn Videokonferenzen. Am 14. Januar fand der öffentliche Auftakt online statt. Über das gesamte Verfahren sorgt der Dialog mit Plenum und Öffentlichkeit für Transparenz. Anliegen der Region fließen frühzeitig in die Planungen ein.
- Im Dialog mit der Region entwickeln Fachleute Kriterien, um die im Vergleich beste Lösung zu finden. Das passiert in 2022.
- Alle können Trassen-Alternativen vorschlagen - voraussichtlich Mitte 2022.
- Alle können Hinweise zu den Vorschlägen der Bahn geben.
- Im Dialog mit Plenum und Öffentlichkeit erstellt die Bahn die Unterlagen für das formale raumordnerische Verfahren.
Hinweis: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hatte der Bundestag 2013 ins Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen. Ein Auslöser war die Diskussion um Stuttgart 21 in den Jahren davor.
Wo bauen?
Neue Planungen werden meist raumordnerisch geprüft. Das gilt auch für das Projekt Hannover–Bielefeld. Raumordnerische Verfahren fragen: Welche Trassen-Alternative passt am ehesten in Landschaft und Natur?
Die Raumordnung verläuft wie folgt:
- Die Bahn übergibt die raumordnerischen Unterlagen an die Landesbehörden.
- Die Landesplanungsbehörden prüfen die Vollständigkeit.
- Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich ausgelegt.
- Betroffene formulieren Einwände.
- Behörde, Bahn und Betroffene erörtern die Einwände.
- Die Behörde entscheidet über die Einwände und die Unterlagen der Bahn.
- Die Behörden geben eine fachbehördliche Stellungnahme ab. Diese kann nicht rechtlich überprüft werden. Rechtsmittel können erst später zur Planfeststellung eingelegt werden.
Hervorzuheben ist:
- Für die Raumordnung stellt die Bahn einen Antrag mit meist mehreren Trassen-Alternativen. Das ist für 2023 geplant.
- Das Verfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung (Nordrhein-Westfalen) oder einer landesplanerischen Feststellung (Niedersachsen).
- Am Ende steht keine Entscheidung. Das Verfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung (Nordrhein-Westfalen) oder einer landesplanerischen Feststellung (Niedersachsen).
- Die fachplanerischen Ergebnisse sind unverbindlich. Insofern kann gegen diese nicht geklagt werden.
(Hinweis: In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Regionalplanänderungsverfahren ein abweichendes Verfahren. Derzeit wird geprüft, wie die unterschiedlichen Vorgehensweisen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen harmonisiert werden können.)
Was bauen? Wie teuer? Zusätzliches für die Region?
Die Bahn wählt die beste Trassen-Alternative. Für diese erstellen Fachleute eine genauere Vorplanung. In der Vorplanung legt die Bahn geanuer fest: Wo soll ein Tunnel
Die Region kann Vorschläge ergänzen. Für die parlamentarische Befassung entwickelt die Bahn mit Region, Landkreisen und Kommunen: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind wichtig, die nicht durch Gesetze abgedeckt sind? Wo bedarf es mehr Lärmschutz? Was brauchen Städtebau und Landschaftsschutz?
Die Bahn leitet die Forderungen und ihre Vorplanung an das Bundesverkehrsministerium. In der parlamentarischen Befassung beschließt der Bundestag über die Vorplanung und die Gelder für übergesetzliche Wünsche der Region.
Wo genau? Wie? Wann?
Danach startet die Planfeststellung. Diese legt genau fest, was, wann, wo, wie gebaut werden soll. Der Ablauf ähnelt dem Vorgehen bei der Raumordnug: Beantragen. Auslegen. Einwenden. Erörtern. Abwägen. Genehmigen oder ablehnen. (Klagen.) Bauen oder erneut beantragen.
- Die Bahn stellt einen Bauantrag.
- Die Behörde (das Eisenbahnbundesamt) legt die vollständigen Unterlagen der Bahn öffentlich aus
- Die Öffentlichkeit formuliert Einwände.
- Eisenbahnbundesamt, Öffentlichkeit und Bahn erörtern die Einwände.
- Die Behörde wägt die Einwände ab und verfasst einen Bericht.
- Die Behörde veröffentlicht den Planfeststellungsbeschluss oder der Bundestag beschließt ein Maßnahmengesetz. Danach kann gebaut werden oder die Bahn muss einen neuen Antrag stellen.
- Die Entscheidung kann beklagt werden.
Am Ende steht also der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts. Oder alternativ beschließt der Bundestag ein Maßnahmengesetz. In beiden Fällen werden alle Beteiligungsschritte der Planfeststellung durchlaufen.
Erst diese Beschlüsse können gerichtlich überprüft werden. Die Planfeststellung vor Verwaltungsgerichten, das Maßnahmengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Seit 2020 kann in einigen Projekten der Planfeststellungsbeschluss der Behörde durch ein Maßnahmengesetz des Bundestag ersetzt werden. Auch das Projekt Hannover–Bielefeld ist im Maßnahemengesetzvorbereitungsgesetz aufgeführt. Die Beteiligungsrechte ändern sich dadurch nicht, lediglich die Klagewege am Ende.
Ein Maßnahmengesetz hat vor allem zwei Vorteile.
(1) Der Bundestag kann zusätzlich Maßnahmen beschließen, die über bestehende Gesetze hinaus gehen. Wie bei der paralamentarischen Befassung. So sind zum Beispiel Ausgleichsmaßnahmen in der Region denkbar, die Gesetze nicht vorsehen. Behörden dürfen hingegen nur beschließen, was Gesetze erlauben.
(2) Zweitens haben Entscheidungen durch den Bundestag eine höhere politische Legititmität.
(3) Drittens sind gegen Beschlüsse des Bundestags nur Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht möglich. Das sehen einige als Nachteil. Für Entscheidungen der Behörden sind hingegen Verwaltungsgerichte zuständig
Die Beteiligung von Betroffenen oder der Öffentlichkeit bleibt indes unverändert.
Nur Planfeststellung
Eisenbahnstrecken konkurrierten schon immer mit anderen Bodennutzungen. Entsprechend entstand ein besonderes Planungsrecht oder Baurecht. So „erfand“ das Preußische Eisenbahngesetz von 1838 die Planfeststellung – nur drei Jahre nach Eröffnung der 1. Lokomotiv-Eisenbahn Nürnberg–Fürth. 1847 wurde die Bahnstrecke Hannover–Minden eröffnet.
Der Ablauf der Planfeststellung, dem Bauantrag für Schienen ist bis heute unverändert. Der Bauherr der Bahnstrecke stellt einen Antrag. Also die Bahn. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Der vollständige Antrag wird öffentlich ausgelegt. Betroffene geben Einwände ab. Behörde, Bauherr und Betroffene erörtern die Einwände. Die Behörde entscheidet über die Einwände und den Bauplan. Bauherr wie Betroffene können gegen den Entscheid klagen. Verwaltungsgerichte entscheiden abschließend. Der Bau kann beginnen. Oder ein neuer Antrag ist nötig.
33 Fragen und Antworten zum Thema lesen
Der Auftakt am 14. Januar 2021 war der Startschuss für den Dialog mit der Öffentlichkeit dar. Hier konnte nur eine begrenzte Zahl an Personen aus der Region zu Wort kommen. Alle regionalen Interessengruppen werden in das Plenum des Planungsdialog eingebunden und können dort ihre Belange einbringen.
Bereits im November 2020 wurden die genannten und viele weitere Interessengruppen zum Dialog eingeladen. Das am 6. März 2021 gebildete Plenum bildet die regionalen Interessen ab. Vertreten sind Kommunen, Landkreise, Bürgerinitiativen, Wirtschaftsverbände, Umwelt- und Naturschutzverbände, Pendler, Verkehrs- und Fahrgastverbänden.
Die Historie der Chats wird nicht veröffentlicht. Der Caht enthält personenbezogene Daten. Stattdessen wurden die Fragen aus dem Chat beantwortet.
Vertreter aller Landkreise, Städte und Gemeinden aus dem Suchraum sind in das Plenum des Planungsdialogs eingebunden. Beim Auftakt konnten nicht alle der über 100 Interessengruppen sprechen.
Alle Protokolle und Infos zum Projekt werden auf der veröffentlicht auf: Internetseite www.hannover-bielefeld.de/dialog. Der Auftakt kann als Video angeschaut werden auf: www.hannover-bielefeld.de/auftakt
Die fünf Modellvarianten des Bundes sind eine erste Orientierung, die DB fängt ganz von vorn an. Informationen zu den fünf Modellvarianten, die der Bahn vorliegen, sind auf der Projekthomepage veröffentlicht. Sobald in der weiteren Planung Vorzugsvarianten entstehen, werden diese natürlich auch auf alle Faktoren überprüft und Informationen dazu der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Wir werden dies prüfen.
In den nächsten Wochen werden weitere Informationen auf der Internetseite veröffentlicht werden, dazu wird auch ein Zeitplan gehören.
Aus zeitlichen Gründen konnten nur wenige Personen auf dem Auftakt sprechen.
Die Deutsche Bah hat im November 2020 vom Bundesverkehrsministerium den Auftrag für das Projekt Hannover-Bielefeld erhalten und ist sofort in den Dialog mit der Öffentlichkeit eingestiegen. Am 8. Januar 2021 hat die DB das Bahnprojekt dem Ältestenrat des Regionalrates vorgestellt.
Am Plenum nehmen Vertretende aller Bürgerinitativen aus dem Suchraum teil, die sich mit dem Projekt befassen. Die Beteiligten Organisation entnehmen Sie bitte der Liste auf Seite "Dialog".
Hierzu liegen uns keine Informationen vor.
Vertretende des Kreises Hameln-Pyrmont nehmen über das Plenum am Planungsdialog teil.
Die Erfahrungen im vergangenen Jahr zeigen, dass wir online mehr Menschen erreichen als vor Ort. Viele geben uns positive Rückmeldungen zu unseren Online-Formaten. So würden sehr viel mehr Fragen und Hinweise verarbeitet als bei Vor-Ort-Veranstaltungen. Die Sitzungen würden effizienter ablaufen und es würde weniger ausschweifend diskutiert.
Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Anregungen in das Projekt einbringen. Die Bahn wird Trassen-Alternativen entwickeln. Alle Alternativen werden hinsichtlich vielfältiger Kriterien verglichen - etwa Volkswirtschaft, Raum- und Umweltverträglichkeit. Die Vergleiche werden transparent im Netz veröffentlicht, so dass sie jeder nachvollziehen und prüfen kann. Überdies werden verschiedene regionale Fachbehörden die Trassen-Alternativen der Bahn gründlich prüfen und Hinweise zur Raumverträglichkeit geben.
Die unabhängigen Umweltgutachter hat die Deutschen Bahn (DB)nach einer öffentlichen Ausschreibung verpflichtet. Die DB steht hier unter Aufsicht des Eisenbahnbundesamtes. Die DB kann nur fachlich ausgewiesene Gutachter beauftragen, die das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hatten. Die unabhängigen Umweltgutachter:innen erläutern im Plenum - das u.a. aus Vertreter:innen von Bürgerinitiativen besteht - transparent ihre Vorgehensweise und Untersuchungsergebnisse.
Die Bürgerinitativen sollen natürlich ihre Belange vortragen und werden aktiver Teil des Plenums für das Projekt Hannover-Bielefeld sein. Das Plenum bildet alle in der Region vertretenen Interessen und Meinungen ab. Daher ist hier ein breites Spektrum an Positionen vertreten. Die etwa 80 Akteure sind Vertretende von Kommunen, Landkreisen, Bürgerinitiativen, Wirtschaftsverbänden, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Verkehrs- und Fahrgastverbänden im Suchraum.
Eine Liste der teilnehmenden Organisationen wird auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Ja, die Protokolle der Sitzungen des Plenums werden im Internet veröffentlicht.
Ergänzend zum Planungsdialog stehen unterschiedliche Informationen auf der Projekt-Homepage (www.hannover-bielefeld.de/) bereit. Hier kann ein Info-Brief abonniert werden, der über das Projektgeschehen informiert. Die Deutsche Bahn (DB) informiert zudem regelmäßig die regionalen Medien.
Neben den Info-Märkten sind weitere Info-Termine geplant. Das Projektteam steht Interessierten gerne auch direkt für Fragen oder Informationen zur Verfügung. Kontaktdaten stehen auf der Internetseite.