Direkt zum Inhalt

Öffentlichkeits-Beteiligung

Die Bahn beteiligt die Öffentlichkeit vor, während und nach der Planung.
Film frühe Öffentlichkeits-Beteiligung, Quelle: DB AG
Inhalt

2020 hat das Bundesverkehrsministerium die Bahn mit der Planung des Projekts Hannover–Bielefeld beauftragt. Von den ersten Überlegungen über die Planung bis zum Bau beteiligt die Bahn die Öffentlichkeit. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zentraler Teil der neuen Planungskultur der Bahn.

Frühzeitig Pläne öffentlich erörtern.
Fragen und Fakten klären.
Anliegen der Projektregion beachten.

 

Was haben wir erreicht?

  • Raumwiderstände erörtert
  • Bewertungsmethodik erörtert
  • Bestandsuntersuchung erläutert

Wie geht es weiter?

  • Trassen-Korridore erörtern
  • Trassen-Korridore verbessern
  • Beste Trassen-Korridore finden

 

Fünf Schritte der Beteiligung bis zum Bau

Die Öffentlichkeit gibt wichtige Hinweise für die Planungen der Bahn. So werden die Planungen laufend verbessert und Stück für Stück genauer.

  • Der Bundesverkehrswegeplan klärt Nutzen, Kosten und Bedarf vorgeschlagener Projekte. 
  • Das Bundesverkehrsministerium beteiligte die Öffentlichkeit. 
  • Der Bundestag beschließt vordringliche Projekte im Bundesschienenwege-Ausbaugesetz.

  • Der Deutschlandtakt ist Teil des Bundesverkehrswegeplans.
  • Der Deutschlandtakt ist der Fahrplan der Zukunft und gibt den Bauplan vor.
  • Fahrgastverbände, Verkehrsverbände, Fachleute, Bundesländer und Anbieter sind beteiligt.

  • Öffentlichkeit, Bahn und Behörden legen fest: Wie Trassen-Alternativen vergleichen? Welche Alternative ist am besten?
  • Die Öffentlichkeit gibt Anregungen und Hinweise. 
  • Die Behörden geben eine Empfehlung (Raumordnung).
     

  • Fachleute planen Vorzugsvarianten genauer.
  • Die Region ergänzt Forderungen über die Gesetze hinaus.
  • Der Bundestag entscheidet (parlamentarische Befassung). 
     

Die parlamentarische Befassung wird hier erklärt:

  • Das Eisenbahn-Bundesamt legt auf Antrag der Bahn mit der Planfeststellung den Bauplan fest. Die Öffentlichkeit wird beteiligt.     
     

Das Planfeststellungsverfahren wird hier erklärt:

 

 

Gut zu wissen

Die Grundlage für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (seit 2013):

 

"(3) Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben … die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden.“

 

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bahnprojekt Hannover–Bielefeld

Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereitet die Bahn behördliche Verfahren vor. Raumordnung und Planfeststellung sind behördliche Verfahren. In der Raumordnung prüfen Landesbehörden die Verträglichkeit des Vorhabens mit der räumlichen Planung des Landes. Von November 2020 bis September 2023 hat die Bahn sieben Plena (online und vor Ort), 14 Regionaltreffen und über 20 Fachtreffen durchgeführt. Hinzu kommen hunderte Hintergrundgespräche mit Politik, Behörden, Bürgerinitiativen und Verbänden. Im Plenum , in Regionaltreffen und in Fachtreffen hat die Bahn mit Interessengruppen und Fachleuten Kriterien entwickelt, um Trassen-Alternativen vergleichend zu bewerten. Alle können Trassen-Alternativen und Anregungen einbringen. Behörden prüfen die Verträglichkeit mit Landschaft und Natur. Schließlich steht die grobe Trasse fest.

Zeitliche Abfolge

­

Warum bauen?

Heute gilt: Erst der Fahrplan, dann der Bauplan. Unter dem Titel Deutschlandtakt haben Fachleute einen bundesweiten Fahrplan entworfen. Bundesländer, Verkehrsanbieter, Verbände und Fachleute waren beteiligt. Zuständig ist die Bundesregierung.

Seit April 2016 erarbeiten Fachleute einen besseren Fahrplan für das deutsche Bahnnetz. Mit dem 1. Gutachterentwurf vom 8. Oktober 2018 sind für Hannover–Bielefeld 31 Minuten vorgesehen. Im Jahr 2020 wurde der 3. Gutachterentwurf vorgelegt. Der Fahrplan optimiert die Fahrverbindungen zwischen allen Bahnhöfen, zwischen den Metropolen und auf dem Land. Feste Takte vereinfachen Fahrpläne. Optimale Verbindungen verringern Umsteigezeiten. Damit dies gelingt, müssen einige Fahrzeiten verringert werden. Hannover und Hamm sollen in 54 statt 78 Minuten verbunden werden.

­

Ob?

Der Bundesverkehrswegeplan ermittelt den Bedarf und volkswirtschaftliche Wirkungen der Baumaßnahmen. Erstmals erstellte das Bundesverkehrsministerium den Wegeplan in 2016 mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Rund 39.000 Stellungnahmen gingen ein.

Zudem berücksichtigt der Bundesverkehrswegeplan für Schienen erstmals einen bundesweiten Zielfahrplan, den Deutschlandtakt. Für das Bahnprojekt Hannover–Bielefeld folgt aus dem Deutschlandtakt seit dem 1. Gutachterentwurf vom 8. Oktober 2018 die Zielfahrzeit 31 Minuten. Siehe:

PRINS-PRojektINformationsSystem des Bundesverkehrsministeriums

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz von Dezember 2016 werden schließlich die Projekte, also der Bedarf aufgeführt. Damit ist das Ob entschieden. Die Anlage enthält auch dasBahn-Projekt Hannover–Bielefeld. Allerdings noch mit einem veralteten Hinweis auf die Fahrzeit: "unter der Maßgabe, dass die für einen Deutschland-Takt erforderliche Fahrzeitverkürzung von voraussichtlich acht Minuten erreicht wird." Das voraussichtlich öffnet das Gesetz für Änderungen. Denn die Gutachter begannen erst 2016 die Entwicklung. Seit dem 1. Entwurf des Deutschlandtakts in 2018 sind 17 Minuten vorgesehen.

­
Ziele beigefügt wie: "Plant zwei zusätzliche Gleise. Die Strecke soll Tempo 300 ermöglichen. Das Fahrzeitziel sind 31 Minuten."
­

Direkt nach dem Auftrag startete die DB Netz AG die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung. Rund 100 Verbände, Initiativen, Kommunen, Landkreise und Abgeordnete wurden angeschrieben. Mit fast allen führte die Bahn Videokonferenzen. Am 14. Januar fand der öffentliche Auftakt online statt. Über das gesamte Verfahren sorgt der Dialog mit Plenum und Öffentlichkeit für Transparenz. Anliegen der Region fließen frühzeitig in die Planungen ein.

  • Im Dialog mit der Region entwickeln Fachleute Kriterien, um die im Vergleich beste Lösung zu finden. Das passiert in 2024.
  • Alle können Hinweise zu den Vorschlägen der Bahn geben.
  • Im Dialog mit Plenum und Öffentlichkeit erstellt die Bahn die Unterlagen für das formale raumordnerische Verfahren.

Hinweis: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hatte der Bundestag 2013 ins Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen. Ein Auslöser war die Diskussion um Stuttgart 21 in den Jahren davor.

­

Wo bauen?

Neue Planungen werden meist raumordnerisch geprüft. Das gilt auch für das Projekt Hannover–Bielefeld. Raumordnerische Verfahren fragen: Welche Trassen-Alternative passt am ehesten in Landschaft und Natur?

Die Raumordnung verläuft wie folgt:

  • Die Bahn übergibt die raumordnerischen Unterlagen an die Landesbehörden.
  • Die Landesplanungsbehörden prüfen die Vollständigkeit.
  • Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich ausgelegt.
  • Betroffene formulieren Einwände.
  • Behörde, Bahn und Betroffene erörtern die Einwände.
  • Die Behörde entscheidet über die Einwände und die Unterlagen der Bahn.
  • Die Behörden geben eine fachbehördliche Stellungnahme ab. Diese kann nicht rechtlich überprüft werden. Rechtsmittel können erst später zur Planfeststellung eingelegt werden.

Hervorzuheben ist:

  • Für die Raumordnung stellt die Bahn einen Antrag mit meist mehreren Trassen-Alternativen. Das ist für 2025 geplant.
  • Das Verfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung (Nordrhein-Westfalen) oder einer landesplanerischen Feststellung (Niedersachsen).
  • Am Ende steht keine Entscheidung. Das Verfahren endet mit einer raumordnerischen Beurteilung (Nordrhein-Westfalen) oder einer landesplanerischen Feststellung (Niedersachsen).
  • Die fachplanerischen Ergebnisse sind unverbindlich. Insofern kann gegen diese nicht geklagt werden.

(Hinweis: In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Regionalplanänderungsverfahren ein abweichendes Verfahren. Derzeit wird geprüft, wie die unterschiedlichen Vorgehensweisen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen harmonisiert werden können.)

­

Was bauen? Wie teuer? Zusätzliches für die Region?

Die Bahn wählt die beste Trassen-Alternative. Für diese erstellen Fachleute eine genauere Vorplanung. In der Vorplanung legt die Bahn geanuer fest: Wo soll ein Tunnel gebaut werden? Wo sind welche Brücken nötig? Und vieles mehr. So können die Kosten genauer ermittelt werden.

Die Region kann Vorschläge ergänzen. Für die parlamentarische Befassung entwickelt die Bahn mit Region, Landkreisen und Kommunen: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind wichtig, die nicht durch Gesetze abgedeckt sind? Wo bedarf es mehr Lärmschutz? Was brauchen Städtebau und Landschaftsschutz?

Die Bahn leitet die Forderungen und ihre Vorplanung an das Bundesverkehrsministerium. In der parlamentarischen Befassung beschließt der Bundestag über die Vorplanung und die Gelder für übergesetzliche Wünsche der Region.

­

Wo genau? Wie? Wann?

Danach startet die Planfeststellung. Diese legt genau fest, was, wann, wo, wie gebaut werden soll. Der Ablauf ähnelt dem Vorgehen bei der Raumordnug: Beantragen. Auslegen. Einwenden. Erörtern. Abwägen. Genehmigen oder ablehnen. (Klagen.) Bauen oder erneut beantragen.

  • Die Bahn stellt einen Bauantrag.
  • Die Behörde (das Eisenbahnbundesamt) legt die vollständigen Unterlagen der Bahn öffentlich aus.
  • Die Öffentlichkeit formuliert Einwände.
  • Eisenbahnbundesamt, Öffentlichkeit und Bahn erörtern die Einwände.
  • Die Behörde wägt die Einwände ab und verfasst einen Bericht.
  • Die Behörde veröffentlicht den Planfeststellungsbeschluss. Danach kann gebaut werden oder die Bahn muss einen neuen Antrag stellen.
  • Die Entscheidung kann beklagt werden.

Am Ende steht also der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts.

Erst dieser Beschluss kann gerichtlich vor Verwaltungsgerichten überprüft werden.

Hinweis: Das seit 2020 geltende Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wurde am 29.12.2023 wieder abgeschafft.

­

Nur Planfeststellung

Eisenbahnstrecken konkurrierten schon immer mit anderen Bodennutzungen. Entsprechend entstand ein besonderes Planungsrecht oder Baurecht. So „erfand“ das Preußische Eisenbahngesetz von 1838 die Planfeststellung – nur drei Jahre nach Eröffnung der 1. Lokomotiv-Eisenbahn Nürnberg–Fürth. 1847 wurde die Bahnstrecke Hannover–Minden eröffnet.

Der Ablauf der Planfeststellung, dem Bauantrag für Schienen ist bis heute unverändert. Der Bauherr der Bahnstrecke stellt einen Antrag. Also die Bahn. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Der vollständige Antrag wird öffentlich ausgelegt. Betroffene geben Einwände ab. Behörde, Bauherr und Betroffene erörtern die Einwände. Die Behörde entscheidet über die Einwände und den Bauplan. Bauherr wie Betroffene können gegen den Entscheid klagen. Verwaltungsgerichte entscheiden abschließend. Der Bau kann beginnen. Oder ein neuer Antrag ist nötig.

 

Wie kann ich mich informieren und beteiligen?

Plenum, Regional-Treffen, Fach-Treffen     
Öffentlichkeit einbeziehen, mehrfach im Jahr
Öffentlicher Info-Markt     
Mehrmals pro Jahr in verschiedenen Orten in der Region
Digitaler Info-Brief     
Neuigkeiten, Termine und Planungsfortschritte aus erster Hand direkt ins Mail-Postfach. Anmelden auf: www.hannover-bielefeld.de/info
Interaktive Karte     
Fragen und Anregungen geben auf www.hannover-bielefeld.de/anregen


4 + 16 =
Bitte diese einfache mathematische Aufgabe lösen und das Ergebnis eingeben. Zum Beispiel, für die Aufgabe 1+3 eine 4 eingeben.
Diese Frage prüft, ob Sie ein Mensch sind und verhindert Spam.