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Schallschutz

Wir planen Schallschutz für eine leise Bahn.
Lärmsanierung und Lärmvorsorge
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Bei der Planung gilt der Grundsatz: Wir vermeiden Lärm, etwa indem wir Wohngebiete umfahren. Ist dies nicht möglich, planen wir Schallschutz. Dafür berechnen wir die Schallausbreitung. Die Ergebnisse werden auf Basis von Gesetzen und Richtlinien bewertet.

Ab wann ist es zu laut?

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Die Karte zeigt beispielhaft die berechnete Schall-Ausbreitung einer Bahn-Strecke (zwei Linien im unteren Bilddrittel). Rechts und links verläuft die Strecke im Tunnel, in der Mitte als freie Strecke. Die farbigen Flächen auf der Karte zeigen, wie laut es wird. Oben im Bild ist ein Ort zu sehen. (Quelle: DB InfraGO AG)

Das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz und die Verkehrslärm-Schutz-Verordnung regeln, wie laut es an einer neuen Bahnstrecke sein darf. Die Lautstärke wird als Schalldruck-Pegel in Dezibel (dB) angegeben. Mit einer Bewertung werden die Werte des Schalldruck-Pegels dem menschlichen Hörempfinden angepasst. Diese Korrektur der Geräuschwerte nennt man A-Bewertung und wird mit dB(A) beschrieben. Abseits von Bebauung und Erholungsgebieten gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. In Wohn-Gebieten darf der Lärm durch eine neue Bahnstrecke nachts nicht lauter als 49 dB(A) sein; in Gewerbegebieten 59 dB(A). Ist es lauter, muss die Bahn Schallschutz errichten.

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Immissionsgrenzwerte in dB(A) bei der Lärmvorsorge

Maßnahmen zum Schallschutz

Beim Schallschutz unterscheiden wir aktive und passive Maßnahmen. Aktive Maßnahmen bauen wir direkt an der Strecke – zum Beispiel Schallschutzwände. Passive Maßnahmen werden an den betroffenen Gebäuden umgesetzt – zum Beispiel Schallschutzfenster. Seit 2021 dürfen nur noch Güterwagons mit leisen Bremsen eingesetzt werden. Welche Maßnahmen die Bahn beim Bau neuer Gleise einsetzt, legt das Eisenbahnbundesamt anhand der rechtlichen Bestimmungen in der Planfeststellung fest. Bei bestehenden Bahnstrecken gibt es zusätzlich Bundes-Programme zur Lärmsanierung.

Kurz erklärt: Aktiver und passiver Schallschutz

Innovative Schallschutz-Maßnahmen

Die Bahn setzt auch innovative Maßnahmen zum Schallschutz ein:

  • Schienen-Steg-Dämpfer an den Seiten der Schiene mindern den Lärm um bis zu drei Dezibel.  
  • Hoch-elastische Schienen-Befestigungen verringern das Dröhnen von Stahlbrücken.  
  • Niedrige Schallschutz-Wände nah am Gleis mindern den Lärm um bis zu fünf Dezibel.  
  • Schienen-Schmier-Einrichtungen (siehe Abbildung) verhindern das Quietschen etwa in Kurven.
Innovativer Lärmschutz: Schmieranlage

Wie geht die Bahn mit Erschütterungen um?

Züge können auch Erschütterungen verursachen, die über den Untergrund übertragen werden. In den Gebäuden können Wände und Decken vibrieren. Diese Erschütterungen schädigen die Bausubstanz zwar nicht, dennoch vermeidet die Bahn Erschütterungen. Zum Beispiel mindert die Verfestigung des Untergrunds Erschütterungen. Gesetzliche Grenzwerte gibt es für Erschütterungen nicht. Daher greifen wir zurück auf DIN-Normen, VDI-Richtlinien und die Rechtsprechung. Für die Planfeststellung erstellt die Bahn Gutachten zum Schutz vor Erschütterungen. 



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